Um Missverständnissen vorzubeugen und Ihnen maximale Planungssicherheit zu geben, gelten für Stornierungen, Buchungsänderungen oder das Nichterscheinen (No-Show) im Hotel Schmerkötter folgende Regelungen:
1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) [1]
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. [1, 2, 3]
- Bis zu der unter Punkt 2 genannten Frist kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. [1, 2]
2. Stornierungsgebühren und Fristen
Bei Stornierungen außerhalb des kostenfreien Zeitraums oder bei Nichterscheinen (No-Show) stellt das Hotel die vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen in Rechnung. Der Schadenersatz wird wie folgt pauschaliert: [1, 2, 3]
- Bis 2 Tage vor Ihrer Anreise: Sie können Ihre Buchung völlig kostenlos absagen, danach berechnen wir 80 % des reinen Zimmerpreises (das Frühstück bezahlen Sie nicht).
- Bei Nichterscheinen ohne Absage (No-Show): Kommen Sie ohne Absage nicht im Hotel an, berechnen wir 100 % des reinen Zimmerpreises (das Frühstück bezahlen Sie nicht).
3. Rücktritt durch das Hotel
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. [1]
- Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. [1]
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Person des Gastes oder zum Zweck des Aufenthalts) gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. [1, 2, 3, 4, 5]
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. [1]